Alberto Herrador León
Steuerberater

Steuernews für Mandanten

Stärkung der privaten Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Mit dem „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz BR Drucks. 206/26) reformiert der Gesetzgeber bisherige private Altersvorsorgekonzepte und nimmt einen neuen Anlauf zur Neugestaltung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Diese soll kostengünstiger, renditestärker, flexibler, einfacher und transparenter werden. Das neue Konzept löst die Riester-Rente zum Jahresende 2026 ab. Bestehende Verträge können weitergeführt und bespart werden.

Einzelheiten

Das neue Vorsorgemodell sieht neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit einem garantierten Kapitalerhalt von 80 % oder 100 % auch Altersvorsorgedepots ohne Garantie vor. Diese Produktkategorie ermöglicht Anlagen in Aktien, Fonds oder Exchange Traded Funds. Außerdem sollen die Angebote privaten Finanzunternehmen durch ein Standarddepot eines öffentlichen Trägers ergänzt werden. Das Standarddepot steht künftig nicht nur rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung, sondern auch Selbstständigen sowie Pflichtmitgliedern in berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus.

Staatliche Zulagen

Das neue Gesetz sieht beitragsproportionale Grundzulagen in folgender Höhe vor (§ 84 Einkommensteuergesetz - EStG): 50 % der im Beitragsjahr geleisteten Altersvorsorgebeiträge bis zu einer Höhe von € 360,00 sowie 25 % Altersvorsorgebeiträge von € 360,01 bis zu einer Höhe von € 1.800,00. Die neue maximale Grundzulage beträgt somit € 540,00.

Kinderzulagen

Sparer mit Kindern erhalten zusätzlich pro Kind eine Zulage von 100 % bis zu einer Eigenbeitragsleistung von € 1800,00, jedoch höchstens € 300,00 für jedes Kind (§ 85 EStG). Die Zulagen werden ab einem Mindesteigenbeitrag von € 120,00 gewährt (§ 86 EStG).

Stand: 19. Mai 2026

Bild: Zerbor - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe April 2026

Stärkung der privaten Altersvorsorge

Stärkung der privaten Altersvorsorge

Gesetzentwurf im Bundestag beraten

BFH entscheidet über Pensionszusagen

BFH entscheidet über Pensionszusagen

Neue Urteile des BFH kräftigen steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Direktzusagen

Hinweispflichten für Arbeitgeber

Hinweispflichten für Arbeitgeber

Seit Jahresbeginn müssen Arbeitnehmer bestimmter Berufsgruppen bei der Arbeit einen Personalausweis mit sich führen

Steuerfalle bei Geldgeschenk zu Ostern vermeiden

Steuerfalle bei Geldgeschenk zu Ostern vermeiden

Enge Auslegung des Begriffs der „üblichen Gelegenheitsgeschenke“

Jahresabschluss 2025

Jahresabschluss 2025

Wichtige Punkte bei der Jahresabschlusserstellung

International: Pauschalsteuer bei beschränkter Steuerpflicht

International: Pauschalsteuer bei beschränkter Steuerpflicht

Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

Steuererklärung mit okElster-App

Steuererklärung mit okElster-App

Finanzbehörden treiben Digitalisierung für Steuererklärungen voran

Schnelle und langsame Finanzämter

Schnelle und langsame Finanzämter

Schnellstes und langsamstes Finanzamt liegen in Hessen

zum Seitenanfang
Alberto Herrador León Steuerberater - Düsseldorf work Arnheimer Str. 142 40489 Düsseldorf Deutschland work +492118767730 fax +49211374489 http:/www.hlb-stb.de/
Alberto Herrador León Einzelkanzlei - Krefeld work Uerdinger Str. 353 47800 Krefeld Deutschland work +492151501031 http:/www.hlb-stb.de/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369