Alberto Herrador León
Partnerschaftsgesellschaft mbB, Steuerberater

Steuernews für Mandanten

Aufbewahrungsfristen 2023/2024

Finger auf Balken

Aufbewahrungsfristen

Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Buchungsbelege mindestens zehn Jahre aufbewahren. Empfangene und abgesendete Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen, soweit sie steuerlich von Bedeutung sind, müssen mindestens sechs Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht worden ist oder der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden ist oder — bei Bilanzen- mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Jahresabschluss fest- bzw. aufgestellt wurde (§ 147 Abs. 4 der Abgabenordnung).

Ablauf der Aufbewahrungsfrist zum 31.12.2023

Zum Jahreswechsel können Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und sämtliche Buchungsbelege aus dem Jahr 2013 vernichtet werden. Voraussetzung ist, dass in diesen Dokumenten der letzte Eintrag im Jahr 2013 erfolgt ist. Handels- oder Geschäftsbriefe, die in 2017 empfangen oder abgesandt wurden sowie andere aufbewahrungspflichtige Unterlagen aus dem Jahr 2017 und früher können ebenfalls vernichtet werden.

Ausnahme

Eine allgemeine Aufbewahrungspflicht besteht unabhängig vom Verstreichen der Aufbewahrungsfrist, wenn die Dokumente für die Besteuerung weiterhin von Bedeutung sind. Lieferscheine müssen nur dann aufbewahrt werden, wenn sie einen Buchungsbeleg oder Rechnungsbestandteil darstellen.

Stand: 27. November 2023

Bild: Dilok - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Dezember 2023

Personengesellschaftsrecht 2024

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Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt zum 1.1.2024 in Kraft

Steuertarif 2024

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Höhere Grundfreibeträge und Anpassungen der Steuerprogression

Aufbewahrungsfristen 2023/2024

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Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2023 vernichtet werden können

Verlustbescheinigung und Freistellungsauftrag

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Verlustbescheinigungen müssen bei den betreffenden Banken bis zum 15.12.2023 beantragt werden

Betriebsausgabepauschalen 2023

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Finanzverwaltung hebt Betriebsausgabepauschalen für 2023 an

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Aufwendungen für Werbekalender sind wie Geschenke an Geschäftspartner als Betriebsausgabe abziehbar

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Änderungen im DBA Luxemburg sollen flexibleres grenzüberscheitendes Arbeiten zwischen Deutschland und Luxemburg ermöglichen

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

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Hundesteuer

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Statistisches Bundesamt veröffentlicht Statistik für 2022

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