Personengesellschaftsrecht 2024
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt zum 1.1.2024 in Kraft
Zum 1.1.2024 treten die für Gesellschaften bürgerlichen Rechts/GbRs verbindlichen Gesetzesänderungen sowie einige Neuerungen für andere Personengesellschaften aus dem „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz/MoPeG vom 10.8.2021, BGBl. 2021 I S. 3436) in Kraft. Ziele des Gesetzes sind die Konsolidierung des gesamten GbR-Rechts, die Behebung von Publizitätsdefizite bei der GbR durch Eintragung in ein öffentliches Gesellschaftsregister sowie die Öffnung der Personenhandelsgesellschaftsformen für Angehörige der freien Berufe.
Mit dem MoPeG wird insbesondere die GbR einer umfassenden Gesetzesreform unterzogen. Es gibt ab Jahresanfang neben der bisherigen nicht rechtsfähigen und im Innenverhältnis bestehenden GbR auch eine rechtsfähige GbR. Letztere tritt im Außenverhältnis als solche auf und kann im Gesellschaftsregister als „eGbR“ eingetragen werden. Ein Eintragungszwang besteht allerdings nicht. Das einer rechtsfähigen GbR gewidmete Vermögen oder von der GbR erworbene Vermögen ist dieser zuzurechnen. Ein sogenanntes Gesamthandsvermögen, welches (bisher) GbR-Gesellschaftern in ihrer Gesamtheit zuzurechnen war, gibt es nicht mehr. Die nicht rechtsfähige GbR bleibt wie bisher bestehen. Wegen Aufgabe des sogenannten Gesamthandsvermögens kann eine nicht rechtsfähige GbR künftig allerdings über kein eigenes Vermögen verfügen. Sofern eine GbR in bisheriger Form beispielsweise Eigentümerin eines Grundbesitzes ist und künftig bleiben soll, ist eine Eintragung ins Gesellschaftsregister zwingend.
Die eingetragene GbR kann als rechtsfähige Personengesellschaft Umstrukturierungen nach dem Umwandlungsgesetz wahrnehmen. So kann die eGbR einen Formwechsel vollziehen oder Rechtsträger einer Verschmelzung/Spaltung sein.
Freiberufler können sich ab Jahresanfang in der Rechtsform einer Personengesellschaft organisieren. Ein Zusammenschluss beispielsweise in der Rechtsform einer GmbH & Co KG ermöglicht künftig eine effiziente Regelung der Haftungsverhältnisse auch für Freiberufler. Berufsrechtliche Vorgaben bleiben allerdings vorbehalten. Berufsrechtliche Haftpflichtversicherungspflichten können durch haftungsbeschränkte Gesellschaftsformen nicht umgangen werden.
Stand: 19. Dezember 2023
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt zum 1.1.2024 in Kraft
Höhere Grundfreibeträge und Anpassungen der Steuerprogression
Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2023 vernichtet werden können
Verlustbescheinigungen müssen bei den betreffenden Banken bis zum 15.12.2023 beantragt werden
Finanzverwaltung hebt Betriebsausgabepauschalen für 2023 an
Aufwendungen für Werbekalender sind wie Geschenke an Geschäftspartner als Betriebsausgabe abziehbar
Änderungen im DBA Luxemburg sollen flexibleres grenzüberscheitendes Arbeiten zwischen Deutschland und Luxemburg ermöglichen
Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren
Statistisches Bundesamt veröffentlicht Statistik für 2022
Einkommensteuerfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen 2024 rückwirkend ... mehr
BFH hält Höhe der Aussetzungszinsen für verfassungswidrig ... mehr
Bund der Steuerzahler unterstützt Musterklage gegen Grundsteuer-Bundesmodell ... mehr