Alberto Herrador León
Steuerberater

Steuernews für Mandanten

Besteuerung fiktiver Anteilserwerbe vermeiden

Person zeigt mit Stift auf Akten

Anwachsungserwerb

Personengesellschaftsverträge sehen oft die gesellschaftsrechtliche Regelung des Anwachsungserwerbs vor. Bei dieser Regelung verteilt sich das Gesellschaftsvermögen, das eine ausscheidende Gesellschafterin bzw. ein ausscheidender Gesellschafter hinterlässt, auf die verbleibenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter.

Vorsicht Steuerfalle

Gesellschaftsrechtlich veranlasste Wertverschiebungen bei Personengesellschaften stellen unter Umständen eine steuerpflichtige freigebige Zuwendung nach der Vorschrift des § 7 Abs. 7 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) dar. Doch auch beim Wechsel von Kapitalgesellschaftsanteilen kann Steuerpflicht entstehen. Nach § 7 Abs. 7 Satz 1 ErbStG gilt als Schenkung der auf dem Ausscheiden eines Gesellschafters beruhende Übergang des Anteils oder des Teils eines Anteils eines Gesellschafters einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft auf die verbleibenden Gesellschafter, soweit der Wert, der sich für seinen Anteil zurzeit seines Ausscheidens nach bewertungsrechtlichen Vorschriften ergibt, den Abfindungsanspruch übersteigt. Satz 2 der Vorschrift besteuert die durch Einzug von Geschäftsanteilen eines ausscheidenden Gesellschafters veranlasste Werterhöhung bei den anderen Gesellschaftsanteilen als steuerpflichtige Zuwendung.

Unentgeltlichkeit

Auf das bei steuerpflichtigen Schenkungen obligatorische subjektive Kriterium des Bewusstseins der Unentgeltlichkeit oder auf die Freiwilligkeit der Einziehung von Gesellschaftsanteilen kommt es nicht an. Für die Besteuerung spielt es damit keine Rolle, ob sich der ausscheidende Gesellschafter seiner Rolle als Schenker bewusst war oder nicht.

Stand: 24. Februar 2026

Bild: H_Ko - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe März 2026

Parkplatzmiete

Parkplatzmiete

Keine Minderung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Betriebs-Pkw

Kfz-Stellplatz bei doppelter Haushaltsführung

Kfz-Stellplatz bei doppelter Haushaltsführung

BFH-Urteil v. 20.11.2025 VI R 4/23

Neue Kaufprämie für private E-Autos

Neue Kaufprämie für private E-Autos

Bundesregierung fördert wieder einmal die Anschaffung neuer privater E-Autos und Hybridfahrzeuge

Grundstückswertermittlungen im Bewertungsrecht

Grundstückswertermittlungen im Bewertungsrecht

BMF gibt Baupreisindices sowie Verbraucherpreisindices für die Bewirtschaftungskosten 2026 bekannt

Besteuerung fiktiver Anteilserwerbe vermeiden

Besteuerung fiktiver Anteilserwerbe vermeiden

Steuerpflichtige Anteilserwerbe von ausscheidenden Gesellschaftern

International: Kampf gegen Steueroasen

International: Kampf gegen Steueroasen

Behörden aus Nordrhein-Westfalen kaufen umfangreichen Datensatz

Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz in Kraft

Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz in Kraft

Automatischer Informationsaustausch jetzt auch für Kryptokonten

Karenzfrist für Jahresabschluss 2024

Karenzfrist für Jahresabschluss 2024

Bundesjustizministerium gewährt Gnadenfrist bis Mitte März 2026

zum Seitenanfang
Alberto Herrador León Steuerberater - Düsseldorf work Arnheimer Str. 142 40489 Düsseldorf Deutschland work +492118767730 fax +49211374489 http:/www.hlb-stb.de/
Alberto Herrador León Einzelkanzlei - Krefeld work Uerdinger Str. 353 47800 Krefeld Deutschland work +492151501031 http:/www.hlb-stb.de/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369