Alberto Herrador León
Partnerschaftsgesellschaft mbB, Steuerberater

Steuernews für Mandanten

Sachbezugswerte 2024

Baum

Sozialversicherungsentgeltverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat die vorläufigen Sachbezugswerte für 2024 festgelegt. Der monatliche Sachbezugswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten beträgt ab 1.1.2024 € 313,00. Daraus folgend sind für ein Frühstück kalendertäglich € 2,17 und für ein Mittag- oder Abendessen kalendertäglich € 4,13 anzusetzen (kalendertäglicher Gesamtwert für Verpflegung = € 10,43).

Unterkunft

Für freie oder verbilligte Unterkunft an Arbeitnehmer beträgt der Sachbezugswert ab dem 1.1.2024 € 278,00 (= kalendertäglich € 9,27). Die vorgenannten Sachbezugswerte unterliegen sowohl der Steuer- als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.

Stand: 25. Oktober 2023

Bild: TensorSpark - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe November 2023

Abschreibungen 2023/2024

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Bundesregierung plant umfassende Erweiterungen bei den Abschreibungsmöglichkeiten

Bürokratieabbau IV

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Sozialversicherungs-Rechengrößen 2024

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Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich ab 2024

Private Vermögensverwaltung oder Gewerbebetrieb

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Abgrenzungskriterien zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit

Besteuerung eines gemischt genutzten Pkws

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Zuordnung eines unter 50 % betrieblich genutzten Kfz zum Betriebsvermögen will wohlüberlegt sein

Aktuelle Änderungen im DBA Österreich

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Anpassung der DBA-Grenzgängerregelung an die neuen Homeofficezeiten

Sachbezugswerte 2024

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Private Veräußerungsgeschäfte

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Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte soll ab 2024 auf € 1.000,00 steigen

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